Ab Sonntag, dem 9. August, werden die Wahlplakate zur Landtagswahl am 20. September wieder das Stadtbild prägen – denn die Wahlwerbung ist in der Schlussphase sechs Wochen vor der Wahl erlaubt. Die Stadt Waren (Müritz) hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regeln gelten für alle Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbungen gleichermaßen – und das ist gut so, denn gleiche Chancen im Wahlkampf sind ein Stück gelebte Demokratie.
Die wichtigsten Regeln fürs Plakatieren:
- Plakate dürfen nur an Lichtmasten hängen – ohne sie zu beschädigen, nicht an Verkehrszeichen. Über Geh- und Radwegen gilt eine Durchlasshöhe von mindestens 2,20 m.
- Maximal DIN A1 groß und höchstens 100 Standorte pro Partei im Stadtgebiet (Doppelplakate möglich).
- An Hauswänden, Zäunen, Schaltschränken & Co. nur mit Zustimmung der Eigentümer.
- Plakatfrei bleiben: die historische Innenstadt (zwischen Mecklenburger Straße, Strand-/Müritzstraße, Zur Steinmole und Schweriner Damm), die Müritzstraße samt Yachthafen, die Strandstraße sowie Kreuzungsbereiche (10 m) und Bahnübergänge.
- Beschädigte Plakate müssen umgehend ausgetauscht werden; spätestens 14 Tage nach der Wahl muss alles wieder abgehängt sein. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von 50 Euro pro Plakat.
Auch für Lautsprecherwerbung gibt es Grenzen: nur zwischen 8 und 22 Uhr, nicht am Wahltag, nicht an verkehrsreichen Straßen, mit Mittagsruhe (13–15 Uhr) nahe Wohngebieten und Rücksicht auf Kliniken, Pflegeheime, Kitas, Schulen und Gottesdienste. Infostände und großformatige Werbetafeln brauchen eine Genehmigung des Amts für Bürgerdienste.
In der Begründung der Verfügung heißt es sinngemäß: Wahlwerbung ist Ausdruck einer lebendigen, freiheitlichen Demokratie – aber kein Freibrief für wildes Plakatieren. Genau so sehen wir das auch. Wer in den nächsten Wochen Plakate entdeckt, die dort hängen, wo sie nicht hingehören, kann das dem Amt für Bürgerdienste der Stadt melden.
Und nicht vergessen: Am 20. September zählt nicht, wessen Plakat am längsten hängt – sondern eure Stimme.


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