Aktualisiert am 9. September 2026: Die Frist zur Einsicht in das Wählerverzeichnis ist abgelaufen. Wir haben diesen Beitrag entsprechend angepasst.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis steht oder einen Wahlschein hat. Das klingt technisch – ist aber die Grundlage dafür, dass am 20. September in Waren rund 17.000 Menschen ihre Stimme abgeben können.
Vom 31. August bis zum 4. September lag das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Waren (Müritz) in der Stadtverwaltung zur Einsicht bereit – so hatte es die Gemeindewahlbehörde am 24. August bekannt gemacht. Jede wahlberechtigte Person durfte prüfen, ob die eigenen Daten richtig und vollständig eingetragen sind. Auch die Frist für Einsprüche endete am 4. September.
Wer bis heute keine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten hatte und sich für wahlberechtigt hält, sollte trotzdem nicht abwarten, sondern sich sofort bei der Gemeindewahlbehörde melden: Telefon 03991 177318.
Warum wir das hier aufschreiben? Weil diese Fristen keine Bürokratie-Marotte sind, sondern eine eingebaute Kontrolle. Unsere Wahlen sind öffentlich und überprüfbar: Das Verzeichnis lag aus, die Wahlräume stehen allen offen, und auch die Auszählung am Wahlabend darf jede und jeder beobachten. Zweifel muss deshalb niemand im Netz ausfechten – man kann hingehen und nachsehen. Vertrauen, das man prüfen kann, hält länger.
Und was jetzt noch zu erledigen ist: Wer per Brief wählen möchte, kann den Wahlschein bis Freitag, 18. September, 12 Uhr beantragen – im Briefwahlbüro im Bürgerbüro der Stadtverwaltung oder schriftlich. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingegangen sein; der Postweg braucht also Vorlauf. Wie das Schritt für Schritt geht, steht in unserem Beitrag „Briefwahl in fünf Schritten“. Gewählt wird am Sonntag, 20. September, von 8 bis 18 Uhr.


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