Urlaub, Schicht, Familienfeier – wer am Sonntag, 20. September nicht ins Wahllokal kommt, wählt einfach vorher. Folge 2 unserer Serie „Demokratie konkret“: die Briefwahl, Schritt für Schritt. Immer mehr Menschen nutzen sie – und sie ist einfacher, als viele denken.
- Wahlbenachrichtigung zur Hand nehmen. Sie kommt spätestens Ende August per Post. Auf der Rückseite findest du den Antrag auf einen Wahlschein – meist auch einen QR-Code für den Online-Antrag in zwei Minuten. Keine Benachrichtigung bekommen? Dann frag im Rathaus nach, ob du im Wählerverzeichnis stehst.
- Briefwahl beantragen. Online, per Post oder persönlich – formlos mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Spätestens bis Freitag, 18. September, 12 Uhr; nur wer danach plötzlich erkrankt, kann noch bis Wahltag 15 Uhr einen Antrag stellen. Unser Tipp: Wer persönlich ins Rathaus geht, kann die Unterlagen gleich mitnehmen und direkt vor Ort wählen – Briefwahl ohne Briefkasten.
- Unterlagen ausfüllen. Du hast zwei Stimmen: die Erststimme für eine Person aus unserem Wahlkreis 20, die Zweitstimme für eine Landesliste. In Ruhe am Küchentisch ankreuzen – aber wie im Wahllokal gilt: allein und unbeobachtet.
- Alles einpacken – genau so, wie es die bebilderte Anleitung zeigt: Stimmzettel in den kleinen Umschlag, Wahlschein unterschreiben (!), beides in den roten Wahlbrief.
- Rechtzeitig abschicken – das Porto übernimmt der Staat. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr angekommen sein; was später kommt, zählt nicht. Unser Rat: bis Dienstag vor der Wahl einwerfen oder direkt beim Rathaus abgeben.
Übrigens: Mit dem Wahlschein kannst du auch in jedem beliebigen Wahllokal deines Wahlkreises wählen – praktisch, wenn du am Wahlsonntag woanders im Kreis unterwegs bist. Alle Details bei der Landeswahlleitung. Nächste Folge: So läuft der Wahltag im Wahllokal – gerade für alle, die zum ersten Mal wählen.
Beitragsbild: TyPi, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons


Kommentar verfassen